Hauptargumente für
die Primaten-Initiative

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Primaten sind intelligent und sensibel

Es steht heute ausser Frage, dass nicht-menschliche Primaten, genau wie wir Menschen, höchst empfindungsfähige Lebewesen sind. Sie sind uns genetisch sehr nahe, verfügen wie wir über ein hochentwickeltes zentrales Nervensystem und leben ein ausgeprägtes Sozialverhalten. Auf das Unwohlsein anderer reagieren sie mit Empathie. Wie menschliche Primaten lernen auch sie durch kognitive Prozesse der Beobachtung und Imitation. Sie pflegen eine Kultur und verwenden Werkzeuge. Einige Primaten besitzen nachweislich ein autobiographisches Selbst, das es ihnen ermöglicht, sowohl in die Vergangenheit zurückzublicken als auch in die Zukunft zu planen. Sie kommunizieren mittels Vokalisierungen, aber auch nonverbal in Form von Umarmungen, Berührungen, Gesten und Mimiken. Ebenfalls verfügen sie über eine Objektpermanenz – die Fähigkeit zu verstehen, dass etwas existiert, auch wenn es nicht in Sicht ist. Trotz ihrer komplexen Wesen, die wir dank der Ähnlichkeit zu uns Menschen gut verstehen können, werden ihre Wünsche und ihr Eigenwert missachtet und unseren Interessen per se untergeordnet.

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Wir bewohnen diesen Planeten nicht alleine

Die Initiative wäre nicht nur eine Chance für Basel als Vorzeigekanton – und die zum Zeitpunkt der Abstimmung etwa 150 innerhalb der Kantonsgrenzen wohnhaften Primaten – gewesen, sondern generell für die Tier- und Umweltpolitik in anderen Regionen der Schweiz und auf der ganzen Welt. Durch eine Ausweitung des Rechtsbegriffes kann in der Bevölkerung ein grösseres Bewusstsein dafür geschaffen werden, dass wir diesen Planeten nicht alleine, sondern in ständigem Austausch und Zusammenleben mit anderen Lebewesen bewohnen. Wie wir unsere rechtliche Beziehung zu Tieren und der Natur definieren, hat einen direkten Einfluss auf unseren Umgang mit dem Planeten.

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Recht statt Schutz

Das Schweizer Zivilgesetzbuch legt im «Sachenrecht» unter Art. 641a fest, dass Tiere keine Sachen sind. Das Tierschutzrecht missachtet diesen Grundsatz jedoch aufs Gröbste, wenn es im Sinne eines «Nutzungsgesetzes» festlegt, wann und wie wir Primaten «verwenden», d.h. nutzen, verletzen und töten dürfen. Dieser sogenannte «Schutz» nicht-menschlicher Primaten ist ungenügend, da er das grundlegende Interesse auf Leben vollständig ausser Acht lässt. Das Interesse der Primaten, körperlich und geistig unversehrt zu sein, muss oft unseren «Verwendungszwecken» weichen.

Mit Annahme der Initiative wären die Rechte auf Leben und Unversehrtheit im Grundrechtskatalog (Paragraph 11) verankert und dadurch der routinemässigen Missachtung der fundamentalsten Interessen von Primaten effektiv ein Riegel vorgeschoben worden.

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Es liegt an uns!

Nicht-menschliche Primaten leben in einem von uns Menschen geschaffenen Rechtssystem. In Basel kommen sie naturgemäss nicht vor, sie können hier ihren Interessen nicht selbst Rechnung tragen. Nur wir Menschen haben die Möglichkeit und den Freiraum, unseren nicht-menschlichen Artgenossen grundlegende Rechte zu verschaffen, damit diese den menschlichen Interessen nicht weiterhin unterlegen sind.

Wie die Geschichte gezeigt hat, entwickelt sich unser Rechtssystem stets weiter – geprägt durch Gerechtigkeitsgedanken und Verantwortungsbewusstsein der Leute, die sich trauen, den Status Quo zu hinterfragen. Wir wissen heute: Alle Primaten haben ein grundlegendes Bedürfnis zu leben sowie körperlich und geistig unversehrt zu bleiben! Nun liegt es an uns, unsere Verantwortung wahrzunehmen und unseren nicht-menschlichen Artgenossen zu Rechten zu verhelfen.

Was die Initiative NICHT forderte:

  • Primaten sollten ein Recht auf Leben und auf körperliche sowie geistige Unversehrtheit erhalten. Dabei handelte es sich NICHT um Menschenrechte. Es wurde KEINE Anwendung von bestehenden, für Menschen geltenden Grundrechten auf nicht-menschliche Tiere gefordert, sondern die Einführung von speziellen Rechten für nicht-menschliche Primaten. Diese stehen in keiner Weise in Konflikt mit Menschenrechten – ähnlich wie bei den Grundrechten für juristische Personen (z.B. Unternehmen). Auch diese geniessen gewisse Grundrechte, können aber keine Menschenrechte geltend machen. Nicht-menschliche Primaten hätten also weder abstimmen noch heiraten oder Sozialhilfe empfangen können.
  • Mit der Annahme der Initiative wäre die Primatenhaltung im Zoo NICHT abgeschafft worden. Auch bei der indirekten Wirkung auf Private hätten noch immer Primaten gehalten werden dürfen, sofern ihre Grundrechte gewährleistet sind.
  • Auch die Forschung an Primaten wäre durch die Initiative NICHT verunmöglicht worden. Im Gegenteil, Versuche zum Beispiel im Rahmen einer Verhaltensstudie, wären auch nach der Annahme der Initiative möglich geblieben und werden von den Initiant:innen sogar befürwortet. Die Vorlage verlangte lediglich, dass die Rechte auf Leben und auf Unversehrtheit nicht-menschlicher Primaten in der Forschung der kantonalen Organe gewahrt werden. Private Unternehmen wären nicht direkt betroffen gewesen.
  • Bei Annahme der Initiative hätten nicht-menschliche Primaten NICHT tun und lassen können, was sie wollen. Wie für menschliche Grundrechte gilt auch für andere Grundrechte, dass sie anerkannten Einschränkungen unterliegen. So ist in speziellen Fällen eine Einschränkung der Grundrechte möglich.
  • Wir forderten NICHT die Ausweitung des Tierschutzes, sondern ein eigenständiges Primatenrecht. Im Zivilgesetzbuch steht bereits heute, dass Tiere keine Sachen sind. Durch die geforderten Grundrechte erhalten nicht-menschliche Primaten also endlich das, was ihnen längst zusteht.
  • Primaten hätten deswegen nicht automatisch weitere Grundrechte oder Pflichten gehabt. Andere Tiere hätten durch die Einführung der Grundrechte für nicht-menschliche Primaten nicht ebenfalls Grundrechte erhalten.