Worum ging es bei der Initiative
Tiere sind keine Sachen – das steht schon heute so im Zivilgesetzbuch (ZGB Art. 641a). Doch das Schweizer Tierschutzgesetz missachtet diesen Grundsatz aufs Gröbste, wenn es im Sinne eines «Nutzungsgesetzes» festlegt, wann und wie wir Primaten nutzen, verletzen und töten dürfen. So wurden in Basel alleine von 2011 bis 2020 ganze 929 belastende Primatenversuche durchgeführt.
Bei Annahme der Initiative wäre der Kanton Basel-Stadt verpflichtet gewesen, auch nicht-menschlichen Primaten das Recht auf Leben sowie auf körperliche und geistige Unversehrtheit zu garantieren. Dadurch wären diese endlich auch in der Praxis nicht mehr als Sachen, sondern als empfindungsfähige Individuen behandelt worden. Die Universität Basel etwa hätte nur noch Versuche an nicht-menschlichen Primaten durchführen dürfen, bei denen ihre Grundrechte gewahrt worden wären (zum Beispiel im Rahmen von Verhaltensstudien).
Private wie der Zoologische Garten oder Pharmaunternehmen wären lediglich mittelbar, also indirekt, von den neuen Gesetzen betroffen gewesen. Gemäss Bundesgericht hätten sie beispielsweise strengere Regeln zum Schutz von nicht-menschlichen Primaten einführen können. Zur Durchsetzung wäre eine vom Kanton geschaffene Ombudsperson oder ein eigenständiger Beistand, wie vom Basler Verfassungsgericht bereits im Detail ausformuliert, denkbar gewesen.
Warum Primaten?
Auch wir Menschen gehören zu den Primaten und sind nahe Verwandte von über dreihundert weiteren Primatenspezies, den sogenannten nicht-menschlichen Primaten. Sie teilen bis zu 98 Prozent des Erbguts mit uns, verfügen über ein hochentwickeltes zentrales Nervensystem und weisen ähnliche Hirnstrukturen wie wir Menschen auf. Primaten sind sehr intelligent und pflegen ein aktives Sozialleben. Sie haben ein enorm hohes Schmerzempfinden, trauern um verstorbene Bekannte, empfinden Mitgefühl gegenüber anderen Tieren und sind in der Lage, in die Zukunft zu planen.
Den nicht-menschlichen Primaten werden ihre aussergewöhnlichen Fähigkeiten regelmässig zum Verhängnis: Wegen ihrer Ähnlichkeit zu uns Menschen gelten sie als besonders attraktiv für die biomedizinische Forschung oder werden zu Beobachtungs- und Unterhaltungszwecken ausgestellt. Wenn sie nicht mehr rentieren oder eine optimale Haltung mal komplizierter wird, können sie ohne grosse Probleme eingeschläfert werden.
Solche Praktiken sind moralisch kaum zu rechtfertigen. Grundlegende Bedürfnisse der nicht-menschlichen Primaten sind durch das Tierschutzgesetz nicht ausreichend geschützt und müssen menschlichen Interessen kategorisch weichen. Deshalb forderte die Initiative in Basel das erste Mal weltweit die Einführung von eingeschränkten Grundrechten auf Leben sowie auf körperliche und geistige Unversehrtheit für nicht-menschliche Primaten auf kantonaler Verfassungsstufe.
Initiativtext
Die Verfassung des Kantons Basel-Stadt wäre wie folgt geändert worden:
§ 11 Grundrechtsgarantien
2 Diese Verfassung gewährleistet überdies:
c. (neu) das Recht von nicht-menschlichen Primaten auf Leben und auf körperliche und geistige Unversehrtheit.
Medienartikel und Pressemitteilungen
Weltweit haben zahlreiche Medien über die Initiative berichtet.